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Grandouvert mit Skataufnahme

November 18th, 2009 · Ohne Kommentare

Der Alleinspieler hat nach Skataufnahme vier Buben, sieben Blätter in Karo und die Herz-7. Es ist klar, dass er einen Grand mit vieren, Schneider, Schwarz hat, sobald er die Herz-7 und eine beliebige andere Karte drückt. In der Euphorie über das großartige Spiel übersieht er die Herz-7 und drückt zwei Blätter in Karo. Danach legt er seine Karten auf und sagt »Grand ouvert« an. Hat er das Spiel schon deshalb verloren, weil er ein Spiel ansagte, das er wegen der Skataufnahme gar nicht ansagen durfte?

Entscheidung: Der Alleinspieler hat wegen der Spielansage »Grand ouvert« nicht verloren. Ihm ist aber nach ISkO 4.3.4 ein Grand mit vieren (240 Minuspunkte) abzuschreiben.

Begründung: Wenn bei Spielen mit Skataufnahme »Hand«, »Schneider«, »Schwarz« und bei Grandspielen und Farbspielen »Offen« angesagt wird, so handelt es sich dabei um ungültige Spielansagen, die zwar nicht strafbar sind, aber sofort korrigiert werden müssen. Das gilt z.B. für die Ansage von Handspielen, wenn der Skat aufgenommen wurde. Wurde ein Grand- oder Farbspiel mit Skataufnahme als Hand- oder Ouvert-Spiel angesagt, muss dieses Spiel mit Skataufnahme durchgeführt und gewertet werden.

(Quelle: Entscheidungssammlung des DSKV mit freundlicher Genehmigung des Internationalen Skatgerichts.)

Tags: Skatgericht

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