Der Skatverband Region München

Skat spielen in München

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Falsche Skataufnahme

Dezember 2nd, 2009 · Ohne Kommentare

Während des Reizens nimmt ein Spieler im Irrglauben, Alleinspieler geworden zu sein, den Skat auf und steckt die beiden Blätter zu seinen 10 Handkarten. Zur gleichen Zeit protestiert der Spieler, der noch nicht gepasst hat. Muss der Spieler, der den Skat unberechtigt aufgenommen hat, die beiden Karten selbst wieder zurücklegen, auch auf die Gefahr hin, dass er zwei Karten legt, die er nicht gefunden hat?

Entscheidung: Können die zwei Karten des Skats nicht von allen Mitspielern eindeutig ausgemacht werden, hat der Kartengeber aus den vom Schuldigen gemischten 12 Karten zwei verdeckt als Skat zu ziehen.

Begründung: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Spieler, der den Skat vor Beendigung des Reizens aufgenommen hat, vom weiteren Reizen ausgeschlossen ist. Die anderen Mitspieler sind nicht mehr an ihr Reizgebot gebunden; sie können einpassen oder neu reizen (ISkO 3.3.9). Der unberechtigt aufgenommene Skat ist zurückzugeben. Kann er nicht von allen Mitspielern eindeutig ausgemacht werden, so muss im vorliegenden Fall der Kartengeber nach ISkO 3.3.10 aus den 12 Karten, die vom Schuldigen zu mischen sind, zwei verdeckt als Skat ziehen und dem Alleinspieler aushändigen. Danach ist das Spiel in gewohnter Weise durchzuführen und entsprechend seinem Ausgang zu werten. Der Alleinspieler hat keinen Anspruch darauf, dass ihm das Spiel sofort gutgeschrieben wird. Mit dem neuen Reizen hat er die Kenntnisnahme der 2 Karten im Skat durch einen Gegenspieler billigend in Kauf genommen.

(Quelle: Entscheidungssammlung des DSKV mit freundlicher Genehmigung des Internationalen Skatgerichts.)

Tags: Skatgericht

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